Jugend in Arbeit plus
Beschäftigungsangebot für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene, inkl. intensive Beratung und Begleitung
"Jugend in Arbeit plus" hat das Ziel, Jugendliche in ein sozialversicherungspflichtiges, tariflich/ortüblich entlohntes Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Teilnahme an "Jugend in Arbeit plus" erfolgt über eine Zuweisung durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter. Nach der Zuweisung werden die Jugendlichen in einen - auf die Höchstdauer von neun Monaten begrenzten - persönlichen Begleitprozess durch Beraterinnen und Berater vor Ort aufgenommen. Parallel hierzu akquirieren Fachkräfte der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammern Stellen auf dem Arbeitsmarkt. Die Aufgabe dieses gesamten Begleitprozesses ist es, die Jugendlichen zur Aufnahme einer Beschäftigung vorzubereiten und passgenau an die Betriebe zu vermitteln.
Bei einer Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann bei Bedarf mit einem Eingliederungszuschuss der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter gefördert werden. Als Grundlage hierfür stehen die Eingliederungsinstrumente des SGB III (§ 88, ggf. in Verbindung mit § 16 SGB II) zu Verfügung, über die von den fördernden Stellen im Einzelfall entschieden wird.
Zur Umsetzung von "Jugend in Arbeit plus" sind in allen Arbeitsmarktregionen des Landes Nordrhein-Westfalen sog. Runde Tisch eingerichtet worden. Die praktische Arbeit vor Ort wird von den Regionalagenturen koordiniert.

Nach oben