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Vereinbarung auf Landesebene setzt Meilenstein

Integration von Jugendlichen mit Behinderung in Arbeit und Ausbildung

13.07.2011

Das bisherige Modellvorhaben STAR (Schule trifft Arbeitswelt – Integration schwerbehinderter Jugendlicher) wird flächendeckend ausgebaut. Das haben Landesregierung, Landschaftsverbände und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit vereinbart.

Danach sollen Fallmanager die Jugendlichen bereits zwei Jahre vor ihrem Schulabschluss individuell beim Übergang in Ausbildung und Beruf begleiten.

Die STAR-Koordinierungsstellen in Köln (Landschaftsverband Rheinland) und Münster (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) unterstützen die regionale Kooperation: Sie ermitteln vorhandene Unterstützungsangebote, organisieren gemeinsam mit den Schulen runde Tische und ermöglichen landesweiten Transfer. Die regionalen Fallmanager arbeiten nicht nur mit den Jugendlichen selbst, sondern auch mit ihren Eltern, den Schulen und Betrieben eng zusammen.

Arbeitsminister Guntram Schneider lobte die Vereinbarung als einen „Meilenstein“ für die Integration schwerbehinderter Jugendlicher in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: „Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft. Jetzt sind wir dem Ziel einen Schritt näher gekommen, den Berufseinstieg auch für Jugendliche mit Förderbedarf zu verbessern, denn wir wollen möglichst vielen eine Alternative zu den Werkstätten für behinderte Menschen bieten.“

Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „STAR soll Jugendliche mit schwerer Behinderung schon frühzeitig bei ihrer Berufswahlorientierung unterstützen und ihnen möglichst den Weg in die Arbeitswelt ebnen. Damit können wir Erkenntnisse hinsichtlich der Schnittstelle Schule und Beruf gewinnen. Um unserem Ziel einer inklusiven Gesellschaft näher zu kommen, müssen gerade auch junge Menschen mit komplexeren Behinderungen nicht nur in der Schule, sondern auch in der Arbeitswelt ihren Platz finden. Dieses Ziel unterstützt STAR.“

Nach der Vereinbarung sollen die zunächst modellhaft erprobten Ansätze des Programms STAR und die Maßnahmen von „STARTKLAR!plus“ (einem gemeinsamen Projekt der Regionaldirektion NRW und der Landschaftsverbände) in den kommenden beiden Jahren flächendeckend mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Initiative Inklusion“ in allen Regionen des Landes umgesetzt werden.

Christiane Schönefeld, Chefin der Bundesagentur für Arbeit in NRW, sagte: „Schwerbehinderte Jugendliche haben noch immer vergleichsweise geringere Chancen, nach Ende der Schulzeit eine betriebliche Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz zu finden. Umso wichtiger ist es, sie frühzeitig und intensiv bei der Berufswahl zu unterstützen, damit sie ihre eigenen Stärken ausloten und selbstständig Betriebe von ihren vielfältigen Fähigkeiten überzeugen können.“

Matthias Münning, Sozialdezernent des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), betonte: "STAR ist bereits jetzt erfolgreich. Mehr Schulentlassene mit schweren Behinderungen sind in den allgemeinen Arbeitsmarkt statt in die Werkstatt für behinderte Menschen gewechselt. So stelle ich mir Inklusion vor." Auch Martina Hoffmann-Badache, Sozialdezernentin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), berichtete, dass es gelungen sei, mehr jungen Menschen mit Handicap als bisher Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen: „Dazu setzen wir auf frühzeitige und individuelle Unterstützung der jungen Leute schon in der Schule und auf eine aktive Arbeit mit regionalen Netzwerken und lokaler Wirtschaft.“

In der Modellphase wurde deutlich, dass für viel mehr Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen praktische Berufsorientierung auch in Be­trieben möglich ist, wenn sie unterstützend begleitet werden können. In neun Modellregionen wurden alle Förderschülerinnen und -schüler erfasst. Der Bedarf an individueller Begleitung ist höher als erwartet. Von 1.600 Jugendlichen kamen etwa 900 dafür in Betracht, mit entsprechender Unterstützung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Ar­beitsmarkt vorbereitet zu werden.

Für STAR stehen in der zweiten Förderphase drei Millionen Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Arbeitsministerium unter Verwendung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds und von den Landschaftsver­bänden Rheinland und Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellt werden. Für den landesweiten Ausbau kommen rund neun Millionen Euro aus Mitteln des Bundesprogramms „Initiative Inklusion“ hinzu.

Quelle: Pressemitteilung des MAIS vom 12.7.2011

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