Das NRW-Arbeitsministerium ist an der Umsetzung der Landesinitiative federführend beteiligt und ruft zur Teilnahme am Förderwettbewerb „Sonderprogramm Qualifizierung und Innovation zur Fachkräftesicherung“ auf.
Projektvorhaben sind unter Zugrundelegung des Handlungsplanes nach Votierung durch die regionalen Lenkungskreise bei der G.I.B. zur Begutachtung einzureichen. Stichtage für die Einreichung von Projektvorhaben sind:
- 30. September 2011
- 31. Oktober 2011
- 31. März 2012
Nach Begutachtung durch die G.I.B. werden die Vorhaben einem Gremium aus Arbeits- und Wirtschaftsministerium sowie der Bewilligungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Teilnahmeberechtigt sind, soweit sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben:
- Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer
- Kommunen und Kommunalverbände
Unternehmensverbünde - Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und freie Berufe
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn diese
- Projekte mit unmittelbarem Transferbezug zu Unternehmen umsetzen
- Stiftungen und intermediäre Organisationen
Teilnahme-Aufruf und Eckpunktepapier stehen unter www.arbeit.nrw.de zum Herunterladen bereit.

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