Besonders Benachteiligte
Maßnahmen zur Integration behinderter Menschen und Asyl suchender und geduldeter Jugendlicher
Die arbeitsmarktpolitische Förderung von Projekten für besonders benachteiligte Zielgruppen am Arbeitsmarkt beinhaltet die Programmlinien
- Innovative Modell- und arbeitspolitisch bedeutsame Einzelprojekte
- Programm zur Integration (schwer-)behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt
- Programme für die Zielgruppe behinderter Jugendlicher
1. Innovative Modell- und arbeitspolitisch bedeutsame Einzelprojekte
Innovative Modell- und arbeitspolitisch bedeutsame Einzelprojekte zielen darauf ab, neue Ansätze zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für die Zielgruppe der besonders benachteiligten Personen zu entwickeln und erproben. Unabhängig von arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen sollen Vorhaben gefödert werden, die zur beruflichen Integration von Männern und Frauen nach der Familienphase und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
Auswahlkriterien sind:
- Innovationsgehalt des Förderkonzeptes
- besonders überzeugende Verbindung arbeitspolitischer
Ansätze mit den Querschnittszielen Chancengleichheit,
Nachhaltigkeit, Transnationalität
- Sicherstellung des Transfers eines Projektes mit nachgewiesenem Erfolg in eine andere Finanzierung oder
- herausgehobene Relevanz des Projektes im Rahmen des
ESF-Programms und der Landesarbeitspolitik.
Projektvorhaben werden von den Regionalagenturen beraten und von dort der G.I.B. zur Begutachtung weitergeleitet. Als Voraussetzung für eine Förderung ist eine positive Bewertung des Vorhabens durch die Region notwendig.
Die Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Projektes trifft das Arbeitsministerium NRW.
Die fachliche Begleitung der innovativen Projektvorhaben und arbeitspolitisch bedeutsamen Einzelprojekte erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Regionalagenturen, G.I.B. und dem Arbeitsministerium NRW. Die Zielsetzung der fachlichen Begleitung besteht darin, auf Basis eines regelmäßigen Dialogs den Projektverlauf und Projektfortschritt verbindlich nachzuhalten, bei Problemanzeigen frühzeitige Unterstützung anzubieten sowie Ergebnisse und Produkte für einen landesweiten Transfer zu sichern
2. Programm zur Integration (schwer-)behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt
Mit diesem ESF-kofinanzierte Programm knüpfte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW an die Landesinitiative „Teilhabe für alle“ (Programmschwerpunkt Arbeit) an. Es zielte auf den Ausbau der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Maßnahmen zur Integration behinderter Menschen wurden auf folgende Bereiche ausgerichtet sein:
- Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt/in Integrationsprojekte,
- Förderung der betrieblichen Ausbildung behinderter Jugendlicher.
Geförderte wurden Personal- und Sachkosten, Ausgaben für sozialpädagogische Begleitung und/oder Casemanagement, Mehraufwandsentschädigung und Ausgaben für Kinderbetreuung. Der Fördersatz betrug maximal 60 % der förderfähigen Kosten.

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