
Das Gesetz zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt sieht neben der Zulassung von Bildungsgutscheinen ab dem 01.04.2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGB III vor. Zudem ist nun auch die Zulassung aller Träger (auch Transfergesellschaften) durch eine fachkundige Stelle bzw. eine Zertifizierungsstelle vorgesehen. Diese Stellen werden wiederum durch eine Akkreditierungsstelle zugelassen.
Das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II wurde umfassend aktualisiert. Insbesondere die Informationen zur Instrumentenreform 2012 im SGB II geben den aktuellen Sachstand und - ausschnittsweise - den Diskussionsstand wieder.
Die Landesregierung stärkt im Rahmen ihrer regionalisierten Arbeitspolitik die Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kommunen. „Arbeitspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie die unterschiedlichen Verhältnisse auf lokaler Ebene stärker berücksichtigt – das unterstützen wir“, sagte Dr. Wilhelm Schäffer, Staatssekretär im Arbeitsministerium, bei einer Veranstaltung bei der G.I.B. in Bottrop.