Monitoring und Evaluation
Der Begriff „Monitoring“ beschreibt den systematischen und kontinuierlichen Prozess der Beobachtung auf der Basis von quantitativen und qualitativen Daten. Eine wesentliche Funktion des Monitorings besteht in der Unterstützung der Steuerung von Prozessen, Maßnahmen oder Programmen. „Evaluation“ bedeutet deren Bewertung unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden, wobei die Informationen des Monitoring – neben weiteren Daten – für die Evaluierung eine zentrale Datengrundlage liefern. Evaluationsergebnisse dienen insbesondere der Optimierung, Entscheidungsfindung oder auch Rechenschaftslegung.
Die Abteilung Monitoring & Evaluation in der G.I.B. hat in diesem Zusammenhang zwei Arbeitsschwerpunkte: Zum einen das Arbeitsmarkt-Monitoring, um Informationen über den Arbeitsmarkt, Beschäftigungstrends und Unternehmensentwicklungen zu gewinnen, die die Basis für eine fundierte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind und zum anderen das Monitoring und die Evaluation von Förderprogrammen mit dem Auftrag, die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW zu begleiten.
Innerhalb der G.I.B. kooperiert die Abteilung Monitoring & Evaluation eng mit den Kolleginnen und Kollegen, die mit der fachlichen Begleitung der Förderprogramme beauftragt sind. Auf diese Weise fließen zusätzliche, insbesondere qualitative Erkenntnisse aus einzelnen Programmen und Projekten (z. B. in Form von Fallstudien) mit den Ergebnissen des Monitorings zusammen.

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