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Informationen für Antragstellende 2021-2027

Arbeit am Computer und mit Computermaus

ESF in NRW. Informationen für Antragstellende 2021-2027

Unterlagen zur Antragstellung

Antragstellende finden hier die ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 sowie die aktuellen Unterlagen zur Antragsstellung aus der Förderphase 2021-2027.

ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 zum Herunterladen

Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2021-2027)" und die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Technischen Hilfe des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 (Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027)“ stehen hier zum Herunterladen bereit.

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Hier finden Sie zum Herunterladen die Unterlagen zur Antragstellung in der ESF-Förderphase 2021-2027. Die Dokumente orientieren sich in der Reihenfolge entlang der Nummerierung im Programmteil der ESF-Förderrichtlinie 2021-2027. Weitere Unterlagen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Für Projekte mit Beginn ab 01.01.2022 bitte die folgenden Dokumente der Förderphase 2021-2027 verwenden.

Das Förderprogramm „Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Diese Dokumente sind nur für Schecks zu nutzen, die ab dem 01.07.2022 ausgegeben wurden. Für die davor ausgestellten ist der Antrag unter der Förderphase 2014-2020 zu nutzen.

Das Förderprogramm „Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.

Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.

Weitere Informationen

Interner Bereich für Beratungsstellen

Diese Dokumente sind nur für Bildungsschecks zu nutzen, die ab dem 01.09.2020 ausgegeben wurden.
Für die davor ausgestellten ist der Antrag unter der Förderphase 2014-2020 zu nutzen.

Der betriebliche Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang für Beschäftigte und Berufsrückkehrende wird fortgeführt.

Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.

Sofern kein Bildungsscheck durch die Beratungsstelle ausgestellt worden ist, kann ein Antrag auf einen Bildungsscheck bei der regional zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Das Förderprogramm „Perspektiven im Erwerbsleben“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt.

Das Förderprogramm „Transformationsberatung“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.

Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.

Weitere Informationen

Interner Bereich für Beratungsstellen

Allgemeine Hinweise/Informationen zu JTF-kofinanzierte Einzelprojekte

Bitte verwenden Sie zur Bewerbung und Antragstellung von „JTF-kofinanzierte Einzelprojekte“ die Unterlagen unter 7.1 „ESF-kofinanzierte Einzelprojekte“.