G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Home / Service / Veranstaltungen /

Aktuelle Rechtsprechung zum SGB II 2017

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 17/104

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Wie auch bereits in den vergangenen Jahren werden zum Jahresabschluss in diesem Seminar neue Entscheidungen der Sozialgerichte vorgestellt und ausführlich und kritisch besprochen. Dabei wird auch auf verwandte Themen und ggf. auf aktuelle bzw. geplante Gesetzesänderungen, wie das 9. SGB II Änderungsgesetz eingegangen.

Es sollen u. a. folgende Themen abgehandelt werden:

  • Probleme des Leistungsanspruchs dem Grunde nach (insbesondere Erwerbsfähigkeit,
    Hilfebedürftigkeit)
  • Höhe der Leistungen (Unterkunftskosten)
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Sanktionen

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallbesprechung
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Uwe Klerks, Rechtsanwalt
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 07.12.2017
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 17/104
max. Teilnehmerzahl 24
Anmeldefrist 30.11.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.