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Auszubildende und SGB II

Die Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F17/074

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Stellung von Auszubildenden, Schülern und Studenten im SGB II ist äußerst kompliziert. Auszubildende, Schüler und Studenten unterliegen im SGB II einer speziellen Ausschlussregelung vom ALG II-Anspruch. Generell heißt es: Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach BAföG förderfähig ist, sind vom ALG II Anspruch ausgeschlossen und erhalten nur Härtefall-Leistungen zur Existenzsicherung nach der Sondervorschrift des § 27 SGB II. Von dem Leistungsausschluss aus dem ALG II bestehen viele kompliziert gefasste „Rückausnahmen“.

In der Fortbildung werden auf der Grundlage der Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ folgende Fragen/Themen behandelt:

  • Neuregelung des Status von Auszubildenden im SGB II und an der Schnittstelle des SGB II, BAB und BAföG durch das Rechtsvereinfachungsgesetz im August 2016
  • Welche Auszubildenden haben einen Anspruch auf das „normale ALG II“, sogenannte ALG II-Leistungsberechtigung?
  • Leistungsumfang des „normalen ALG II“
  • Welche Schüler, Studenten sind ALG II leistungsberechtigt?
  • Für welche Gruppen von Schülern, Studenten, Auszubildenden bestehen „Rückausnahmen“ vom ALG II-Leistungsausschluss?
  • Welche Leistungen erhalten vom ALG II-Anspruchsausschluss betroffene Auszubildende, Schüler und Studenten
  • Leistungskatalog des § 27 SGB II für vom ALG II-Anspruch ausgeschlossene Auszubildende, Schüler und Studenten
  • Bedürftigkeitsprüfung: Wie werden Erwerbseinkommen, Ausbildungsvergütung, BAB und BAföG auf den ALG II-Bedarf angerechnet?

Sollte in der Fortbildung noch Zeit verbleiben, können folgende Fragen/Themen gestreift werden: Sonderstellung von unter 25-jährigen im SGB II-Leistungsrecht – vom Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und dem Sanktionsrecht.

Einzelfallbeispiele und spezielle Fragestellungen zum Leistungsrecht für Auszubildende im SGB II können eingebracht werden.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppenphasen
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Jonny Bruhn-Tripp, Verfasser von Info-Schriften zum SGB II, Sozialhilferecht und Rentenrecht
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46236 Bottrop
Termin 14.06.2017
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F17/074
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 07.06.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.