Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II
F 17/077
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Die Eingliederungsvereinbarung ist das zentrale Instrument zur Regelung der Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit, das bei nahezu jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten angewandt werden soll. Gleichzeitig kann sie bei Verstoß gegen die Verpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung Grundlage für Sanktionen sein. Daher hat sie für die praktische Arbeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz sind u. a. die Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung und zum Eingliederungsverwaltungsakt neu gefasst worden. In dieser Veranstaltung werden die Grundzüge und Veränderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage dargestellt. Gleichzeitig wird die aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Eingliederungsvereinbarung und zum Eingliederungsverwaltungsakt referiert und kritisch besprochen.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion |
Zielgruppen | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren |
Veranstaltungsleitung | Anne Gollenbeck, G.I.B. |
Referent/in | Uwe Klerks, Rechtsanwalt |
Veranstaltungsort | G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop |
Termin |
11.07.2017
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 17/077 |
max. Teilnehmerzahl | 20 |
Anmeldefrist | 04.07.2017 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
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