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Eingliederungshilfen SGB IX/BTHG - trägerübergreifende Zusammenarbeit

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 17/103

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen von verschiedenen Trägern benötigen, gab es bisher einige Schwierigkeiten. In vielen Fällen kommt es zu Problemen in der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Trägern; Folgen können z.B. sein: unnötige Mehrfachbegutachtungen und lange Bearbeitungszeiten der Anträge. Dies geht zu Lasten der Betroffenen. Mit den neuen Vorschriften sollen die Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die ab dem 01.01.2018 geltenden Regelungen für die trägerübergreifende Zusammenarbeit und ihre Grundlagen im SGB IX, Teil 1 sind neben der Reform der Eingliederungshilfe ein weiteres wesentliches Kernelement des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

In der politischen und fachlichen Diskussion mitunter etwas in den Hintergrund getreten ist die trägerübergreifende Zusammenarbeit für Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Teilhabe. Denn die in der Realität bestehenden Unterstützungsbedarfe richten sich bekanntlich nicht immer nach der gesetzlich vorgesehenen Gliederung des Sozialleistungssystems.

Konkret werden im neuen SGB IX insbesondere trägerübergreifende Vorgaben für die Ermittlung und Feststellung von Rehabilitationsbedarf verankert, das Verfahren für die Zuständigkeitserklärung ausdifferenziert und Einzelheiten der Teilhabe- bzw. Gesamtplanung für komplexere Fälle geregelt.

Ziel der Veranstaltung ist es, das Bewusstsein zu heben für die neue Rechtslage, ihre Bedeutung für die Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Relevanz für den konkreten Arbeitskontext der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erwrebslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

Es besteht die Möglichkeit, eigene Beratungsfälle in den Seminarkontext mit einzubringen.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

 

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallbesprechung
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Ina Thomas, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 28.11.2017
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 17/103
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 17.11.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.