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Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II an den Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten

Die Veranstaltung richtet sich als fachübergreifende, juristische Fortbildung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren und ermöglicht insbesondere Neu-Einsteigern einen ersten Überblick über existenzsichernde Leistungen.

F 16/062

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Die Fortbildung gibt einen Überblick zu den Schnittstellen und angrenzenden Rechtsgebieten zum SGB II, wobei nicht immer einfach abzugrenzen ist, welcher Sozialleistungsträger wann wie zuständig ist. Darüber hinaus geht es um einen Überblick zu angrenzenden Rechtsgebieten und Rechtsfragen wie z. B. Abgrenzungen zum SGB XII, Wohngeld/Kindergeld, besondere Fragestellungen bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Rente.

Neben einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger geht es insbesondere darum, die konkreten Situationen und Problemstellungen im Berufsalltag in der Beratung und Begleitung von erwerbslosen Menschen zu beleuchten und Lösungsmöglichkeiten anhand von Praxisbeispielen zu erarbeiten.


Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Ina Thomas, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 28.06.2016
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 16/062
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 21.06.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.