Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II an den Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten
F 16/062
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Die Fortbildung gibt einen Überblick zu den Schnittstellen und angrenzenden Rechtsgebieten zum SGB II, wobei nicht immer einfach abzugrenzen ist, welcher Sozialleistungsträger wann wie zuständig ist. Darüber hinaus geht es um einen Überblick zu angrenzenden Rechtsgebieten und Rechtsfragen wie z. B. Abgrenzungen zum SGB XII, Wohngeld/Kindergeld, besondere Fragestellungen bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Rente.
Neben einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger geht es insbesondere darum, die konkreten Situationen und Problemstellungen im Berufsalltag in der Beratung und Begleitung von erwerbslosen Menschen zu beleuchten und Lösungsmöglichkeiten anhand von Praxisbeispielen zu erarbeiten.
Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit |
Zielgruppen | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren |
Veranstaltungsleitung | Anne Gollenbeck, G.I.B. |
Referent/in | Ina Thomas, Rechtsanwältin |
Veranstaltungsort | G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop |
Termin |
28.06.2016
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 16/062 |
max. Teilnehmerzahl | 20 |
Anmeldefrist | 21.06.2016 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
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