Finanzierungsfragen und Fördermöglichkeiten im Verfahren der Beruflichen Anerkennung
F 16/056
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Das Fortbildungsangebot richtet sich vorrangig an Fachberater/-innen Berufliche Anerkennung, die im Landesprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)" tätig sind. Es handelt sich um ein Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung "Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen".
Diese Fortbildung ergänzt die in dieser Basisfortbildung erworbenen Grundkenntnisse durch Impulsvorträge, zahlreiche Fallbeispiele und umfassende Informationen zu Finanzierungsfragen und Fördermöglichkeiten im Verfahren der Beruflichen Anerkennung. Sie konzentriert sich thematisch auf:
- Kostenarten im Verfahren der Beruflichen Anerkennung,
- Förderinstrumente des SGB und Grundsätze der ESF-Förderung,
- Spezielle Zielgruppen in der Anerkennungsberatung und anerkennungsspezifische Förderprogramme,
- Instrumente der individuellen Bildungsfinanzierung
- Sprachkurse.
Alle Teilnehmenden erhalten einen umfangreichen Ordner mit Informationsmaterial.
Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Fachlicher Input, Praxisbeispiele, Kleingruppenarbeit |
Zielgruppen | Vorrangig Fachberater/-innen Berufliche Anerkennung im Landesprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) |
Veranstaltungsleitung | Annette Buschmann, Dr. Ulrich Sassenbach, G.I.B. |
Referent/in | Bertram Abel |
Veranstaltungsort | G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop |
Termin |
23.06.2016
von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 16/056 |
max. Teilnehmerzahl | 16 |
Anmeldefrist | 09.06.2016 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.