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Kein Abschluss ohne Anschluss – Einführung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen

Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen und führt ein in die Ziele und Inhalte des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf in NRW".

W 16/074

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen und führt ein in die Ziele und Inhalte des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf in NRW". In der ganztägigen Veranstaltung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

  • die Hintergründe der Entstehung des Gesamtkonzeptes „Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf in NRW“ kennenlernen,
  • eine Einführung in die Inhalte und Handlungsfelder des Landesvorhabens erhalten,
  • Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstellen auf Basis des Konzeptes ableiten und sich mit der Funktion der kommunalen Koordinierung als Verantwortungsgemeinschaft auseinandersetzen,
  • mit den Angeboten der fachlichen Begleitung, z. B. der qualiboxX vertraut gemacht.

    Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.


     

Daten der Veranstaltung

Methoden Fachinputs, strukturierter Erfahrungsaustausch, Bearbeitung praxisorientierter Aufgabenstellungen
Zielgruppen Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen
Veranstaltungsleitung Elisabeth Tadzidilinoff, Sören Ellerbeck, G.I.B.
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 07.07.2016
von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer W 16/074
max. Teilnehmerzahl 18
Anmeldefrist 29.06.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.