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Lohnhallengespräch: Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit und bei Werkverträgen

Die geplanten gesetzlichen Änderungen beim Fremdpersonaleinsatz in Unternehmen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis stehen im Mittelpunkt des geplanten Lohnhallengespräches, das die G.I.B. in Kooperation mit der „Service- Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“ am 19.01.16 veranstaltet.

T 16/001

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, den Missbrauch beim Fremdpersonaleinsatz in Unternehmen einzudämmen und die Themen „Leiharbeit“ und „Werkverträge“ gesetzlich neu zu regeln. Mitte November hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt, der sehr kontrovers diskutiert wird.

Die aktuelle Debatte um diesen Entwurf und die möglichen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis stehen im Mittelpunkt des Lohnhallengespräches, das wir im Rahmen der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ in Kooperation mit der „Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“ der TBS NRW und dem Arbeitsministerium NRW veranstalten.

Prof. Dr. Peter Schüren, der gemeinsam mit seiner Kollegin Prof. Dr. Christiane Brors im Auftrag des Arbeitsministeriums NRW Vorschläge zur Eindämmung des Missbrauchs beim Fremdpersonaleinsatz erarbeitet hat, wird über die geplanten Gesetzesänderungen berichten.

Eine Stellungnahme der Zeitarbeitsbranche und betriebliche Strategien aus gewerkschaftlicher Sicht im Zuge der Neuregelung stehen danach im Fokus. Dazu haben wir Werner Stolz vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V., Benjamin Pankow, IG Metall Duisburg-Dinslaken und Armin Wiese von der NGG Region OWL eingeladen.

Die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen auf die betriebliche Praxis wollen wir am Nachmittag in drei Workshops diskutieren. Zum Abschluss der Tagung wird sich eine Podiumsrunde unter dem Motto „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb beim Fremdpersonaleinsatz!? – Erwartungen an ein neues Gesetz!“ damit beschäftigen, welche Möglichkeiten die staatliche Kontrolle hat und welche Fragen durch das geplante Gesetz noch unbeantwortet bleiben.

Die Themen werden am Nachmittag in drei Workshops vertieft.

Zum Abschluss der Tagung findet ein Podiumsgespräch unter dem Motto

„Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb beim Fremdpersonaleinsatz!? – Erwartungen an ein neues Gesetz!" statt.

Die Tagung richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche aus Verleih- und Entleihunternehmen und die interessierte Fachöffentlichkeit.

Detaillierte Informationen zu den Fragestellungen und dem Ablauf dieses Lohnhallengespräches vermittelt ein Flyer, den Sie hier herunterladen können.


Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Sie steht noch unter dem Vorbehalt der noch nicht bewilligten EU-Mittel.


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppen
Zielgruppen Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche aus Verleih- und Entleihunternehmen und die interessierte Fachöffentlichkeit.
Veranstaltungsleitung Arnold Kratz, G.I.B.
Referent/in Bernward Brink, G.I.B.
Roland Matzdorf, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Prof. Dr. Peter Schüren, Universität Münster
Werner Stolz, Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.
Benjamin Pankow, IG Metall Duisburg-Dinslaken
Armin Wiese, NGG Region OWL
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 19.01.2016
von 10:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Veranstaltungsnummer T 16/001
max. Teilnehmerzahl 100
Anmeldefrist 12.01.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Bitte beachten Sie bei einer Anreise mit dem PKW, dass auf dem Parkplatz der G.I.B. nur eine begrenzte Kapazität zur Verfügung steht, die erfahrungsgemäß bei größeren Veranstaltungen nicht ausreicht. Hier finden Sie eine Wegbeschreibung zur G.I.B.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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