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Lohnhallengespräch: Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende

Um „Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende“ geht es beim G.I.B.-Lohnhallengespräch am 31. Januar 2017 in Bottrop, das sich an arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Multiplikatoren und Multiplikatorinnen richtet.

T 17/003

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Zahl Alleinerziehender im SGB II-Bezug in NRW ist seit Jahren auf einem bedauerlich stabilen und hohen quantitativem Niveau. Die Mehrheit sind Frauen, die trotz Erwerbstätigkeit, hoher Erwerbsmotivation und arbeitsmarktpolitischer Bemühungen langjährig Transferleistungen beziehen müssen. Nicht zuletzt auf ihre Kinder hat dies nachhaltig negative Folgen für eine gute Bildungsbeteiligung und soziale Teilhabe. Das Armutsrisiko der Frauen und vor allem der Kinder hat sich 2015 sogar noch erhöht. Die ökonomische Situation vieler Alleinerziehender ist prekär. Ergänzende Hilfen sind intransparent und wirken zum Teil widersprüchlich. Nur über wirksame Hilfen und gute Arbeit für (Allein-)Erziehende kann die wachsende Kinderarmut verringert werden.

Mit dieser Veranstaltung soll ein fachlicher Erfahrungsaustausch darüber ermöglicht werden, welche arbeitsmarktlichen Unterstützungsangebote aktuell verfolgt werden und welche Ansätze sich nach dem Auslaufen der großen bundespolitischen Programme bewährt und verstetigt haben. Insgesamt soll die Diskussion um gezielte Strategien für die Verbesserung der Situation der Alleinerziehenden im SGB II gestärkt werden. Dazu will das Lohnhallengespräch neue Impulse geben.

Einführend präsentiert Dr. Torsten Lietzmann zum Lohnhallengespräch die Zusammenhänge von öffentlicher Kinderbetreuung und Erwerbschancen von alleinerziehenden Müttern im Vergleich zu Müttern in Paarhaushalten im SGB II-Bezug. Aus dem Bereich des G.I.B.-Monitoring werden in einem zweiten Vortrag aktuelle Daten zur NRW-Situation der Alleinerziehenden im SGB II vorgestellt.

Für einen Überblick über aktuelle Unterstützungsangebote für (Allein-)Erziehende gibt es die Möglichkeit eines Messerundgangs, um Erfahrungen an einem Dutzend von Infoständen auszutauschen.

Danach erörtern Experten/-innen, Vertreter/-innen des Landes, des DGB NRW, des Verbands für alleinerziehende Mütter und Väter und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit in einer Podiumsdiskussion bestehende Optionen, Ziele und Möglichkeiten sowie Handlungsansätze zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Alleinerziehende.

Die Veranstaltung richtet sich an gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitische sowie gewerkschaftliche Multiplikatoren/-innen, an Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, an Vertreter/-innen der Regionalagenturen, der Kompetenzzentren Frau und Beruf, der Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung und der Bildungsträger in NRW.

Detaillierte Informationen zu dem Ablauf dieses Lohnhallengespräches vermittelt ein Flyer, den Sie hier herunterladen können.

Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vorträge, Diskussion, Messe mit Infoständen, Podiumsdiskussion
Zielgruppen Regionalagenturen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Gewerkschaftler/-innen, Bildugnsträger,
gleichstellungspolit. Multiplikatorenn/-innen
Veranstaltungsleitung Karin Linde, Oliver Schweer, G.I.B.
Referent/in Dr. Torsten Lietzmann, IAB
Pauline Blumental, Jan Amonn, G.I.B.
Wolfgang Heiliger, MAIS
Ute Ackerschott RD NRW
Stefanie Baranski-Müller, DGB. NRW
Antje Beierling, VAMV NRW e.V.
Veranstaltungsort G.I.B. Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 31.01.2017
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Zeitplan

Detaillierte Informationen zu dem Ablauf dieses Lohnhallengespräches vermittelt ein Flyer, den Sie hier herunterladen können.

Veranstaltungsnummer T 17/003
max. Teilnehmerzahl 106
Anmeldefrist 17.01.2017
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie hier.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.

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