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Teilhabe fördern oder Exklusion produzieren? - Zugang zu Arbeit und sozialen Leistungen von Personen mit Fluchthintergrund

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 16/051

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Mehr als 60 Millionen Menschen sind aktuell vor Krieg und Verfolgung weltweit auf der Flucht.

Auch in Deutschland ist die Zahl der schutzsuchenden Menschen im vergangenen Jahr stark angestiegen.

Für die Beratung und Begleitung dieser Zielgruppe sind besondere Regelungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung zu beachten.

Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das Flüchtlingsrecht und vermittelt die wichtigsten praktischen Handlungskompetenzen für die Beratung und Begleitung von Menschen mit Fluchthintergrund.

Folgende Themen stehen hier im Fokus:

Zugang zu Leistungen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

  • Schule/Schulpflicht
  • Sprache
  • Ausbildungsförderung
  • Zugang zum Arbeitsmarkt

Sicherung des Lebensunterhalts

  • Leistungsberechtigung nach AsylbLG
  • Leistungsberechtigung nach SGB II

Alternativen zum Asylverfahren


Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Präsentation, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Claudius Voigt, GGUA Münster
Veranstaltungsort Mercure Hotel Bochum City, Massenbergstraße 19 - 21, Bochum
Termin 19.05.2016
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 16/051
max. Teilnehmerzahl 22
Anmeldefrist 11.05.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.