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Existenzsichernde Leistungen für Unionsbürgerinnen und -bürger

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 16/088

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Frage, ob und welche existenzsichernden Leistungen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zustehen, ist in den letzten Jahren in der Rechtsprechung kontrovers behandelt worden. Nach den Entscheidungen des EuGH "Dano" und "Alimanovic" steht fest, dass ein Leistungsausschluss nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Das BSG hat in mehreren Entscheidungen zur Frage des Zugangs Leistungen Stellung genommen. Die Instanzgerichte sind aber teilweise nicht gefolgt.

In dieser Veranstaltung sollen die Grundzüge des Problems dargestellt werden:

  1. Ausländerrechtliche Vorüberlegungen
  2. Leistungen für Unionsbürger nach dem SGB II
  3. Leistungen für Unionsbürger nach dem SGB XII
  4. Verfahrensrechtliche Probleme

Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Uwe Klerks, Rechtsanwalt
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 27.10.2016
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 16/088
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 18.10.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.