G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Home / Service / Veranstaltungen /

Vereinbarungen zu den Abläufen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der trägergestützten Standardelemente der Berufsorientierung im Rahmen von KAoA – Teil 3

Die Veranstaltung richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen (KAoA) und der Schulaufsichten.

W 16/049

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Ziel des Workshops ist die gemeinsame Vereinbarung von Abläufen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der trägergestützten Standardelemente der Berufsorientierung im Rahmen von KAoA unter Beteiligung von Kommunalen Koordinierungsstellen und Schulaufsichten.

Ergänzende Informationen zum Anmeldeverfahren:

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Pro Bezirksregierung (Schulaufsicht) können zwei Personen teilnehmen. Für die Vertretung der Kommunalen Koordinierungsstellen ist vorgesehen, dass aus jedem Regierungsbezirk zwei Kommunale Koordinierungsstellen mit je einer Person teilnehmen.


Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Moderierte Diskussion, gemeinsamer Arbeitsprozess
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen (KAoA) und der Schulaufsichten
Veranstaltungsleitung Friedel Damberg, Richard Osterholt, Sören Ellerbeck, G.I.B.
Referent/in Vertreter/-innen von MAIS, MSW und LGH
Veranstaltungsort Jugendherberge Düsseldorf, Düsseldorfer Str. 1, 40545 Düsseldorf
Termin 26.04.2016
von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 16/049
max. Teilnehmerzahl 35
Anmeldefrist 22.04.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.