Ausbildung im Verbund
Viele kleine und mittlere Unternehmen wollen ausbilden, können aber häufig aufgrund ihrer Spezialisierung alleine nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte anbieten. Hier hilft die vom Land NRW und der EU geförderte Verbundausbildung.
Beschreibung:
Viele kleine und mittlere Unternehmen wollen ausbilden, können aber häufig aufgrund ihrer Spezialisierung alleine nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte anbieten. Hier hilft die vom Land NRW und der EU geförderte Verbundausbildung. Verbundpartner können Betriebe oder Bildungsdienstleister sein.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Verbundpartner die Berufsausbildung gemeinsam koordiniert durchführen, d. h. die Zuwendungen werden gewährt für die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen
- Betrieben für die damit verbundenen Kosten der Ausbildungsvergütung oder
- zwischen Betrieb(en) und einem Bildungsdienstleister als Zuwendungsempfänger für Personal- und Sachausgaben des Bildungsdienstleisters.
Förderberechtigte:
natürliche und juristische Personen (Ausbildungsbetriebe)
Antrag beratende/annehmende Stelle:
Regionale Koordinierungsstellen des Ausbildungskonsens bei den Industrie- und Handelskammern
Bewilligende Stelle:
zuständige Bewilligungsbehörde
Links zu diesem Förderprogramm:
G.I.B.-Kontakt

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