Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Gefördert wird eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung von erwerbslosen Menschen.
Beschreibung:
Das Land NRW fördert eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erwerbsloser Personen. Gem. der aktuellen ESF-Förderrichtlinie können auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen an dem Angebot teilhaben.
Aufgrund der aktuellen politischen Zielsetzungen und Problemlagen (Flüchtlingssituation, Zuwanderung Südost-Europa, sozialräumliche Quartiersausrichtung) sollen auch diese in der Arbeit der Beratungsstellen und Zentren Berücksichtigung finden.
Die Beratung der Erwerbslosenberatungsstellen konzentriert sich auf die berufliche Entwicklung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche und psychosoziale Situation sowie auf Unterstützung bei rechtlichen Fragen.
Die Arbeitslosenzentren bieten Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte und zielen darauf, die Menschen für weitergehende Beratungsangebote zu interessieren.
Verfahren/Umsetzung:
Die Umsetzung des Programms ist im Jahr 2015 mit einem Interessenbekundungsverfahren gestartet. Interessierte Träger und Trägerzusammenschlüsse konnten ihre Bewerbungsunterlagen bis Anfang Oktober 2015 bei der zuständigen Regionalagentur einreichen. Nach Entscheidung des MAIS NRW im Dezember 2015 wurden alle Interessenten über den Ausgang des Verfahrens informiert und bei einem positiven Votum zur Antragstellung aufgefordert.
Zurzeit werden 73 Erwerbslosenberatungsstellen und 79 Arbeitslosenzentren gefördert.
Das Verfahren wird einmal für die gesamte ESF-Förderphase bis 2020 durchgeführt. Die Förderung der ausgewählten Träger erfolgt in zwei Abschnitten für die Zeiträume 2016/2017 und 2018/2019/2020 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Programmbegleitung:
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)