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NRW ist Vorreiter bei der Qualifizierung von Assistentinnen und Assistenten für taubblinde Menschen

Nordrhein-Westfalen hat seine bundesweite Vorreiterrolle bei der Qualifizierung von Assistentinnen und Assistenten für taubblinde Menschen weiter ausgebaut: Mit aktuell 95 stellt NRW jetzt mehr als die Hälfte der bundesweit rund 160 qualifizierten Taubblinden-Assistentinnen und Assistenten.

„Man kann es sich nur schwer vorstellen, wie Menschen kommunizieren und ihren Alltag bewältigen, die weder sehen noch hören können“, sagte Sozialminister Rainer Schmeltzer in Recklinghausen bei der Übergabe der Zertifikate an 15 Frauen und Männer aus ganz NRW, die an der einjährigen Qualifizierung teilgenommen haben. „Persönliche Assistenz hat für taubblinde Menschen einen besonders hohen Stellenwert. Ich bin den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kurses sehr dankbar dafür, dass sie taubblinden Menschen künftig zur Seite stehen wollen“, so Schmeltzer weiter.

Von Taubblindheit wird gesprochen, wenn sowohl das Hör- als auch das Sehvermögen hochgradig eingeschränkt oder überhaupt nicht vorhanden sind. Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten unterstützen die Betroffenen vor allem bei der Kommunikation. Dabei kommen je nach Grad der Einschränkung taktile (abgefühlte) Gebärden zur Einsatz, das genannte Lormen (ein Tastalphabet in der Hand) oder auch die Blindenschrift Braille beziehungsweise die Gebärdensprache.

Neben dem Recklinghäuser Taubblinden-Assistenz-Projekt unterstützt das Land NRW taubblinde Menschen auch durch das im vergangenen Jahr eingerichtete Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Essen. Die bundesweit einmalige Anlaufstelle bietet blinden und gehörlosen sowie hochgradig sehbeeinträchtigten oder stark schwerhörigen Menschen, ihren Angehörigen und Interessenvertretungen aus ganz NRW Information, Beratung und Qualifizierung.

Die Qualifizierung der Taubblinden-Assistenz und das Kompetenzzentrum in Essen sind Teile der Landesinitiative „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. In Nordrhein-Westfalen leben rund 2,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 1,9 Millionen mit Schwerbehinderungen. Taubblinde Menschen haben daran nur einen kleinen Anteil, aufgrund ihrer doppelten Beeinträchtigung haben sie aber einen besonderen Unterstützungsbedarf. Eine offizielle Statistik über die Zahl taubblinder Menschen gibt es nicht, Schätzungen gehen von rund 1.900 Menschen in NRW mit einer schweren Sehbehinderung und einer schweren Hörbehinderung aus. Gleichzeitig Blindengeld und Gehörslosengeld beziehen in NRW rund 250 Personen.

Beim Taubblinden-Assistenz-Projekt des Gehörlosenzentrums Recklinghausen haben inzwischen sieben Durchgänge der Qualifizierung zum Taubblinden-Assistenten bzw. zur Taubblinden-Assistentin stattgefunden, die das NRW-Sozialministerium mit insgesamt rund 1,4 Millionen Euro finanziert hat. Ein Antrag zur Finanzierung eines achten Kurses steht kurz vor der Bewilligung.

Quelle: MAIS NRW, 20. Januar 2017