G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

Bundesrat folgt NRW-Initiative zur Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmungsrechte

Der Bundesrat ist in einer Sitzung in Berlin der NRW-Initiative zur Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmungsrechte gefolgt. Die "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten", so lautet der Arbeitsauftrag an die Bundesregierung, der erfolgreich auf den Weg gebracht worden ist. NRW hatte den Antrag im Dezember gemeinsam mit anderen Bundesländern eingebracht. "Wir müssen das Mitbestimmungsgesetz an die Herausforderungen einer digitalisierten globalisierten Arbeitswelt anpassen", sagte Minister Schmeltzer.

Der Bundesrat ist in seiner heutigen Sitzung in Berlin der NRW-Initiative zur Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmungsrechte gefolgt. Die „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“, so lautet der Arbeitsauftrag an die Bundesregierung, der erfolgreich auf den Weg gebracht worden ist. Nordrhein-Westfalen hatte den Entschließungsantrag im Dezember gemeinsam mit Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Thüringen, Berlin und Brandenburg eingebracht.
 
„Wir müssen das Mitbestimmungsgesetz an die Herausforderungen einer digitalisierten globalisierten Arbeitswelt anpassen, in der Arbeit zunehmend außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des regulären Arbeitsortes verrichtet wird und unternehmerische Entscheidungen oft im Ausland fallen“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer in Düsseldorf.
 
Die Bundesregierung soll Sorge dafür tragen, dass die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten auch im Zuge von „Arbeit 4.0“ erhalten bleiben. Denn mit der Flexibilisierung seien nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken verbunden, so Schmeltzer. „Hinzu kommt die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft. Multinationale Konzerne agieren verstärkt aus dem Ausland heraus und treffen dort strategische Entscheidungen, die sich direkt auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auswirken. Hier ist die Bundesregierung gefordert, Lücken im deutschen sowie im europäischen Recht zu schließen“, erklärte der Arbeitsminister.
 
Das Jahr 2016 war das Jubiläumsjahr des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 und des Montanmitbestimmungsgesetzes von 1951. „Die Mitbestimmung ist gelebte Demokratie in Betrieben und Unternehmen“, sagte Schmeltzer. „Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die demokratischen Strukturen der Europäischen Union und Deutschlands durch populistische Bewegungen zunehmend in Frage gestellt wird, ist es besonders wichtig, die Mitbestimmung als Beitrag zum Erhalt unserer demokratischen Kultur zu bewahren und zu stärken.“
 
Nordrhein-Westfalen sei stolz auf seine funktionierende Sozialpartnerschaft, betonte der Minister.  „NRW ist das Mitbestimmungsland Nummer eins. Unser Leitbild ist das Prinzip ‚Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb‘. “ 63 Prozent der Beschäftigten in NRW unterliegen der Tarifbindung. Das sind vier Prozent mehr als in Westdeutschland insgesamt und sogar 14 Prozent mehr als in Ostdeutschland.

Quelle: MAIS NRW, 10. Februar 2017