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Minister Schmeltzer: Minijobbenden werden noch zu oft ihre Rechte vorenthalten. Gesetzlicher Mindestlohn wirkt, kommt jedoch nicht überall an

Nordrhein-Westfalen hat sich in einer zweiten Minijob-Studie mit der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse befasst. Die Ergebnisse zeigen unter anderem die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf. Erhielten im Jahr 2012 rund 50 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde, so ist dieser Anteil bis 2016 auf 14,5 Prozent gesunken.

Nordrhein-Westfalen hat sich in einer zweiten Minijob-Studie mit der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse befasst. Die Ergebnisse zeigen unter anderem die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf. Erhielten im Jahr 2012 rund 50 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde, so ist dieser Anteil bis 2016 auf 14,5 Prozent gesunken. Arbeitsminister Rainer Schmeltzer: „Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut. Der Mindestlohn kommt an, aber nicht überall. Und noch immer werden Minijobberinnen und Minijobbern ihre Arbeitnehmerrechte vorenthalten. Im Vergleich zum Jahr 2012 haben sich die Zahlen zwar deutlich verbessert, aber viele Arbeitgeber behandeln Minijobber nach wie vor als Arbeitnehmer zweiter Klasse.“
 
Ergebnisse der Studie: Im Jahr 2016 haben nach eigenen Angaben 29 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen. 2012 galt dies für lediglich zehn Prozent. Rund 18 Prozent der Arbeitgeber geben selber zu, dass sie die Lohnfortzahlung nicht gewähren.
 
Das Recht auf bezahlten Urlaub haben 2016 rund 44 Prozent der Minijobbenden genutzt (2012: 19 Prozent). Mehr als jeder Zweite tat dies im Umkehrschluss offensichtlich nicht. 40 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass ihnen der Arbeitgeber kein Entgelt an Feiertagen zahlt.
„Es handelt sich um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die weiterhin von einem Großteil der Arbeitgeber verwehrt werden. Entweder sind die Arbeitgeber immer noch nicht ausreichend über die Rechte von Minijobbenden informiert oder sie missachten bewusst das Arbeitsrecht“, so Schmeltzer.
 
In einigen Branchen seien schärfere Kontrollen nötig. Der Minister kündigte aber auch an, dass die Aufklärungs- und Informationskampagnen in NRW ausgebaut werden. Auch würden die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt.
 
Um die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2012 sicherzustellen, wurden für die Studie erneut insgesamt 25.000 Beschäftigte in Minijobs und 10.000 Arbeitgeber aus dem Datenbestand der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Deutschen Rentenversicherung Westfalen angeschrieben.
 
Nordrhein-Westfalen hat 2012 die Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ gestartet, um unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen. Ziel der Initiative ist unter anderem, die Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter zu verbessern und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Mehr Infos unter www.landderfairenarbeit.de.
 
Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 450 Euro im Monat verdienen ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Bundesweit gibt es an die sieben Millionen Minijobberinnen und Minijobber. Allein in Nordrhein-Westfalen sind es rund 1,7 Millionen.
 
Wichtiger Hinweis für die Medien: Die Materialien der Pressekonferenz können hier heruntergeladen geladen werden: http://url.nrw/fairearbeit.

Quelle: MAIS NRW, 23. März 2017