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BMAS: Betriebsrenten stärken und ausbauen - Gutachten zum Sozialpartnermodell liegt vor. Baustein auf dem Weg zu Reformen in der Alterssicherung

Das BMAS hat heute das Gutachten zum "Sozialpartnermodell Betriebsrente" veröffentlicht. Es wurde von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Hanau und Rechtsanwalt Dr. Marco Arteaga erstellt. Das Gutachten bestätigt den Grundansatz des BMAS, dass von den Tarifparteien vereinbarte Versorgungslösungen die Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung beenden und den betroffenen Unternehmen einfache und risikofreie Lösungen verschaffen können. Dies, so schließen die Autoren, sei für Stärkung und weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch und gerade in kleinen und mittelgroßen Unternehmen "überragend wichtig".

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:

    Die betriebliche Altersvorsorge bleibt als zweite Säule zentral für die Alterssicherung in Deutschland. Sie zu stärken und besonders in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, ist ein wichtiger Baustein dabei, unser Rentensystem an veränderte demographische und wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Das jetzt vorliegende Gutachten bestätigt uns darin, hierbei den Tarifvertragsparteien mehr Handlungsfreiheit, aber auch Verantwortung zu geben. Dies und die Prüfung von Veränderungsbedarf bei der steuerlichen Förderung von betrieblicher Altersvorsorge werden wir nun angehen.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien zum Ziel gesetzt, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, besonders dort, wo sie noch nicht ausreichend verbreitet ist, nämlich in Kleinbetrieben und bei Geringverdienern. Dabei stehen zwei Handlungsfelder im Raum: Zum einen eine Optimierung der steuerlichen Förderung. Zum anderen geht es um eine bessere Ein- und Anbindung der Tarifvertragsparteien bei der Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.

Das BMAS hatte zum zweiten Punkt das "Sozialpartnermodell" vorgelegt. Danach soll in Tarifverträgen künftig auch die "Enthaftung" der Arbeitgeber für Betriebsrentenzusagen vereinbart werden können (Einführung der sog. reinen Beitragszusage), wenn die das Betriebsrentenkapital verwaltende gemeinsame Einrichtung den Beschäftigten eine Mindestleistung verspricht und gegen Zahlungsausfälle abgesichert ist. Das Modell setzt darauf, dass die Sozialpartner sich stärker für den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung engagieren.

Die Gutachter machen nun auch neue Vorschläge, wie das "Sozialpartnermodell" weiterentwickelt werden kann. Dazu gehört etwa die Einführung von "Opting-Out-Lösungen" auf tarifvertraglicher Grundlage, in die künftig auch nichttarifgebundene Beschäftigte einbezogen werden könnten.

Zu Fragen der steuerlichen Förderung betrieblicher Altersvorsorge hatte das Bundesministerium der Finanzen ein eigenes Gutachten vergeben, das heute auf www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht wurde.

Die Ergebnisse und Vorschläge werden in die weiteren Prüfungen und Arbeiten im Zusammenhang mit Anpassungen im Renten- und Alterssicherungssystem Deutschlands insgesamt einfließen.

Weitere Informationen

Rechts­gut­ach­ten zu dem "So­zi­al­part­ner­mo­dell Be­triebs­ren­te" des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ar­beit und So­zia­les [PDF, 2MB]

Quelle: BMAS, 15.April 2016