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19.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in NRW

Seit kurzem können die Kommunen geflüchteten Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, eine gemeinnützige Arbeit anbieten. In NRW stehen bis zu 19.000 Plätze für geflüchtete Menschen bereit. Ziel der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ist es, die Menschen über soziale Teilhabe an den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen. Die Fördergelder kommen von den Agenturen für Arbeit.

Durch diese Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erhalten geflüchtete Menschen die Möglichkeit, die Wartezeit, die bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung vergeht, mit einer sinnvollen und gemeinwohlorientierten Beschäftigung zu überbrücken. So können geflüchtete Menschen schon vor dem Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und erste Erfahrungen sammeln.

„Für geflüchtete Menschen ist das eine Chance, schon frühzeitig den deutschen Arbeitsmarkt kennen zu lernen", sagt Torsten Withake, Geschäftsführer Arbeitsmarkt der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. „Während des Programms werden die Menschen auf ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet. Vor allem haben sie die Gelegenheit, ihr Sprachkenntnisse praxisnah in ihrem Arbeitsumfeld zu erproben, auszubauen und zu schärfen".

Withake hebt hervor, dass für die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Anschlussfähigkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme von besonderer Bedeutung ist: „Priorität für die Geflüchteten hat die Integration in den Arbeitsmarkt - die Aufnahme von Arbeit. Wir unterstützen die Menschen, die erforderlichen Qualifikationen zu erwerben. Die Maßnahmen zur Flüchtlingsintegration sehen wir als einen ersten Schritt. Man kann gar nicht früh genug anfangen. Denn die von den Teilnehmern in diesen Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse bilden schon bald im Anschluss eine wertvolle Grundlage, auf der sie für alle weiteren Schritte zur Integration aufbauen können".

Zur Teilnahme berechtigt sind Asylbewerber, die nicht mehr schulpflichtig sind und die nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Sie dürfen die gemeinwohlorientierten Tätigkeiten wöchentlich bis zu 30 Stunden und maximal sechs Monate lang ausüben. Während der Maßnahme erworbene ausbildungs- und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse, die später etwa in weiterführenden Maßnahmen zur Integration und Arbeitsförderung genutzt werden können, werden in Form eines Kurzlebenslaufs oder einer Beurteilung festgehalten.

Ein Viertel der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) können als „interne FIM" in Aufnahmeeinrichtungen angeboten werden. Die Teilnehmer übernehmen Arbeiten, die zur Einrichtung gehören. „Externen FIM", also Arbeiten außerhalb der Einrichtung, müssen „zusätzlich" sein, das heißt, sie würden sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden. Die örtliche Agentur für Arbeit überprüft, ob das der Fall ist. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Cent pro Stunde.

In NRW kann jede Kommune FIM planen und bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen. Die Agenturen für Arbeit zahlen die für das befristete Arbeitsmarktprogramm bereit gestellten Bundesmittel an die von den Kommunen mit den FIM beauftragten Maßnahmeträgern aus.

Bundesweit besteht die Möglichkeit, bis zu 100.000 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen zu fördern. In NRW können 19.068 Plätze eingerichtet werden.

Quelle: BA, Regionaldirektion NRW, 22. August 2016