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Rechtsgutachten im Auftrag des DGB: Digitalisierung vergrößert vorhandene Nachteile für Arbeitnehmer

Die "strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers" gegenüber dem Arbeitgeber vergrößert sich durch die Digitalisierung der Arbeitswelt weiter. Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens im Auftrag des DGB.

Der Gesetzgeber müsse etwa beim Recht auf Nichterreichbarkeit sowie beim Weisungsrecht des Arbeitgebers zu Arbeitszeiten und Arbeitsort "erkennbare Fehlentwicklungen korrigieren", schreibt Prof. Ulrich Preis vom Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln in seinem Gutachten.

Arbeit entgrenzt immer mehr

"Die mobile, digitalisierte Arbeitswelt führt zu inhalts-, orts- und zeitentgrenzten Arbeitsleistungen", so ein Fazit des Gutachtens. "Die in abhängigen Arbeitsbeziehungen anzutreffende strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers wird durch die modernen Entwicklungen noch verstärkt."
Weitreichende Weisungsrechte der Arbeitgeber problematisch

Das Gutachten sieht deshalb an mehreren Punkten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber – einige Beispiele:

  • Unter anderem würden durch "weitreichende Weisungsrechte" der Arbeitgeber bei der Lage der Arbeitszeit und des Arbeitsortes "gesundheitliche Gefährdungen" und Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf drohen.
  • Zudem sei "Arbeit auf Abruf" auf "der Basis der aktuellen Rechtsprechung unausgewogen gestaltet", so das Gutachten von Prof. Preis. Auch hier bedürfe es "eines korrigierenden Eingreifens des Gesetzgebers".
  • Außerdem sei durch die jüngere Rechtsprechung der Rechtsschutz der Arbeitnehmer gegen unangemessene Weisungen des Arbeitgebers ausgehöhlt worden. Auch hier fordert das Gutachten Gesetzeskorrekturen.

Das komplette Gutachten mit allen Forderungen

Weisungsrecht nach Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung in einer mobilen Arbeitswelt (application/acrobat, 518 kB)

Kritische Überlegungen zur Rechtsentwicklung: Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vorgelegt von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis unter Mitwirkung von wiss. Mit. Florian Wieg; Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Quelle: DGB, 12. September 2016