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Handlungsempfehlungen für die Gesetzliche Krankenversicherung

Der JobFit-Ansatz setzt auf eine gemeinsame arbeitsmarktintegrative Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung der Akteure der Arbeitsmarkt- und Gesundheitsförderung, z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Arbeitslose nehmen deutlich seltener an primärpräventiven Angeboten nach § 20 SGB V teil als Arbeitnehmer. Zugleich ist aber die Inanspruchnahme von medizinisch-kurativen Maßnahmen durch Arbeitslose doppelt so hoch. Daraus entstehen den Krankenkassen erhebliche Kosten. Zudem verringt sich in Folge die Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe und damit auch deren Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wichtige Argumente also für eine Unterstützung von gesundheitsfördernden Interventionen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Im Folgenden finden Sie Dokumente zum Download, die Empfehlungen und Materialien für die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Umsetzung des JobFit-Ansatzes enthalten und die in der Praxis im Rahmen der Modellversuche „JobFit regional“ und „JobFit NRW“ erprobt wurden.

 

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