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Strategie EUROPA 2020

Im März 2010 hat die EU Kommission ihre Mitteilung „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ als Programm für die nächsten zehn Jahre und als Nachfolge für die Lissabonstrategie vorgelegt.
Sie beinhaltet fünf Kernziele mit quantitativen Benchmarks und sieben Leitinitiativen. Sie soll mit dazu dienen, die EU und ihre Mitgliedsstaaten aus der Krise zu führen. Der Europäische Rat wird am 17.Juni 2010 darüber beschließen und wird wohl die Strategie vom Grundsatz bestätigen. 

Budget für Europa 2020

Nachdem die Europa 2020 Strategie vom Ministerrat angenommen wurde, veröffentlichte die Kommission am 29. Juni 2011 ihre Vorschläge für das Budget 2014 bis 2020.

Anfang Oktober legte die Kommission dann auch die Entwürfe für die neuen Verordnungen zu den Strukturfonds vor. Sie hat beschlossen, dass die Kohäsionspolitik, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie die Meeres- und Fischereipolitik aufgrund ihrer Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 wichtige Bestandteile des Finanzpakets 2014–2020 bleiben. Sie hat vorgeschlagen:

  • eine Konzentration der strukturpolitischen Finanzmittel auf eine kleinere Zahl von Prioritäten, die in engem Zusammenhang mit Europa 2020 stehen,
  • eine Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der vereinbarten Ziele und
  • vereinfachte Verfahren

Die Vorschläge beinhalten gemeinsame Vorschriften für alle Fonds sowie spezifische für die einzel-nen Fonds. Ziel des Vorschlags ist es, die Wirksamkeit der Strukturinstrumente zu verbessern, was angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise aus Sicht der Kommission von großer Bedeutung ist.

Für alle Fonds gilt:

Es gibt einen gemeinsamen strategischen Rahmen um die integrierte Verwendung der Mittel für die gemeinsamen Ziele zu gewährleisten. Die Kommission will mit jedem EU-Land eine Partnerschafts-vereinbarung schließen, in der alle Verpflichtungen des jeweiligen Lands zur Verwirklichung der europäischen Ziele festgelegt werden. Es ist eine leistungsgebundene Reserve (5% der Mittel) für diejenigen Regionen vorgesehen, die beim Erreichen der Ziele am besten abschneiden. Bevor Mittel ausgezahlt werden, müssen die Behörden nachweisen, dass zufriedenstellende strategische, ordnungspolitische und institutionelle Rahmenbedingungen bestehen, die eine effiziente Nutzung der Mittel gewährleisten. Die Freigabe weiterer Mittel wird von der Leistung abhängig gemacht. Es soll sichergestellt werden, dass die Wirkung der Fördermittel nicht durch mangelnde Haushaltsdisziplin zunichte gemacht wird. Um Kosten zu reduzieren, sollen die Verfahren soweit möglich vereinfacht und digitalisiert und die Regeln für die Zuschussfähigkeit für EU-Finanzinstrumente vereinheitlicht werden.
Zukünftig sind drei Kategorien von Regionen vorgesehen:

 

  1. weniger entwickelte Regionen mit weniger als 75% des EU Sozialprodukt Durchschnitts – sie werden bis zu 85 % EU-Kofinanzierung bekommen
  2. - als Neuerung – Übergangsregionen, deren Sozialprodukt zwischen 75% und 90% des EU 27 Durchschnitts liegt – mit bis zu 60% EU¬-Kofinanzierung
  3. alle übrigen Regionen deren Sozialprodukt pro Kopf über 90% des Durchschnitts ist – mit bis zu 50% EU-Kofinanzierung wie bisher.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

  • Vorgesehen ist eine stärkere Konzentration auf eine begrenzte Anzahl von Zielen im Sinne der Strategie Europa 2020 – um eine höhere Wirksamkeit der Finanzierung zu erreichen.
  • Die EU-Länder müssten garantieren, dass ein gewisser Mindestanteil der gesamten Finanz-mittel, die sie im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik erhalten, aus dem ESF stammt. Dadurch hofft man eine stärkere Orientierung in Richtung Förderung von Beschäftigung, Bildung und Ausbildung sowie Armutsbekämpfung zu erzielen. Darüber hinaus ist eine enge Verbindung zu den nationalen Reformprogrammen vorgesehen.
  • Es würde mehr gegen die Jugendarbeitslosigkeit und für die am meisten benachteiligten Gruppen getan, zum Beispiel für Migranten oder marginalisierte Gruppen, da mindestens 20 % der ESF-Mittel für Maßnahmen zur sozialen Eingliederung vorgesehen ist.
  • Die Sozialpartner und NRO würden stärker in die Umsetzung des ESF einbezogen, vor allem in weniger entwickelten Regionen.
  • Der ESF würde weniger komplex und vor allem für die Empfänger geringer Zuwendungen vereinfacht werden.
  • Mithilfe von gemeinsamen Aktionsplänen würden operationelle Programme ergebnisorientierter durchgeführt. Insgesamt soll der ESF um 10% aufgestockt werden.

Der Globalisierungsfonds

  • Der Globalisierungsfonds (in Ergänzung des Sozialfonds) auf EU Ebene soll fortgesetzt und zu einer dauerhaften Einrichtung werden. Er dient zur Unterstützung bei (industriellen) Um-strukturierungen für Betroffene zur Arbeitssuche, Qualifizierung usw.

Neues Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation

  • Es soll (ebenfalls in Ergänzung des Sozialfonds und auf EU Ebene verwaltet) auf den bisherigen Programmen Progress, Eures und Mikrofinanzierung aufbauen. Damit soll die Kommission eine aktivere Rolle bei der Erleichterung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der Förderung sozialer Innovationen zukommen.

Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE):

  • Die Regionen sollen die EFRE-Mittel auf eine begrenzte Zahl von Zielen konzentrieren, die wiederum mit der Strategie Europa 2020 in Einklang stehen müssen.
  • Förderschwerpunkte wären Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Innovation und Unter-stützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In stärker entwickelten Regionen sollen mindestens 80 % der Mittel für diese Förderschwerpunkte ausgegeben werden, in weniger entwickelten Regionen mindestens 50 %. Für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden für alle Regionen bestimmte Mindestbeträge vorgesehen.
  • Projekte in Bereichen wie Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung von Tabak und Tabak-produkten oder Stilllegung von Kernkraftwerken kämen für eine EFRE-Förderung nicht (mehr) in Frage.
  • Städte und Stadtentwicklung sollen verstärkt und gezielt mit EFRE-Mitteln unterstützt. Für Maßnahmen zur integrierten, nachhaltigen Stadtentwicklung sowie für die Einrichtung einer Stadtentwicklungsplattform zur Förderung des Austauschs zwischen Städten würde ein be-stimmter Betrag zweckgebunden bereitgestellt.

  Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTEREG)

  • INTEREG soll angelehnt an die bisherige Struktur in den folgenden drei Programmarten organisiert und um 30% aufgestockt werden:
  • grenzübergreifende Zusammenarbeit: Finanzierung von Projekten, an denen Regionen und lokale Behörden beidseits einer gemeinsamen Grenze beteiligt sind, wie beispielsweise deutsch-französische Projekte zur Förderung der grenzübergreifenden Nutzung von Infra-struktur. Fast alle EU-Grenzen werden durch ein Kooperationsprogramm abgedeckt.
  • transnationale Zusammenarbeit: Finanzierung von Projekten zwischen nationalen, regionalen und lokalen Stellen in größeren geografischen Gebieten wie zwischen EU-Ländern und Regionen um die Ostsee oder die Alpen.
  • interregionale Kooperationsprogramme: Förderung des Austauschs bewährter Verfahren in Bereichen wie Innovation, Energieeffizienz und Stadtentwicklung.
  • (6) Wesentliche Elemente des Kohäsionsfonds, der sich im Übrigen kaum ändern würde, sind:
  • EU-Länder mit einem Bruttonationaleinkommen von weniger als 90 % des EU-Durchschnitts kommen für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Frage. Die meisten dieser Länder sind der EU 2004 und 2007 beigetreten.
  • Übergangsweise werden Länder unterstützt, die im Zeitraum 2007–2013 förderfähig waren, dies aber aufgrund gestiegener Einkommensniveaus im neuen Finanzierungszeitraum nicht mehr sein werden.
  • Die Mittel aus dem Kohäsionsfonds fließen hauptsächlich in große Infrastrukturprojekte, die Teil der nationalen Verkehrs- und Umweltentwicklungsprogramme sind.

 
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Nachrichten
24.04.2012
Kommission legt EU-Beschäftigungspaket vor

Die Kommission legte am 18. April ihr Beschäftigungspaket vor, das aus einer Rahmenmitteilung mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ und insgesamt 9 Arbeitsdokumenten besteht.

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