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Kompromiss zur Arbeitsmarktreform

Gesetzgebungsverfahren zur Instrumentenreform abgeschlossen

01.12.2011

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. November 2011 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt angenommen. Der Einspruch der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen vom 25.11. wurde am gleichen Tag mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 22. November 2011 eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt erzielt. Er schlug vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern:

  • Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten und wird als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert.
  • Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf 12 Monate wird wieder gestrichen - dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben.
  • Bildungsträger können zukünftig damit beauftragt werden, gezielt "arbeitsmarktfernere" Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.


Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten - darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.

Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Hierbei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen - zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen - geachtet werden.

 

Weiterführende Informationen/Linktipps:

Über das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II werden verschiedene Dokumente und Arbeitshilfen zur Instrumentenreform 2012 zur Verfügung gestellt, die den aktuellen Sachstand zusammenfassen.

Sie finden hier unter anderem:

  • Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 17/7775 – zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
  • Wichtige Neuregelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - aktualisierte Übersicht mit Stand vom 25.11.2011 (hrsg. vom  Paritätischen Gesamtverband)
Nachrichten
01.12.2011
Kompromiss zur Arbeitsmarktreform

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. November 2011 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt angenommen. Der Einspruch der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen vom 25.11. wurde am gleichen Tag mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt.

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25.11.2011
Trägerzulassung im SGB III

Das Gesetz zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt sieht neben der Zulassung von Bildungsgutscheinen ab dem 01.04.2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGB III vor. Zudem ist nun auch die Zulassung aller Träger (auch Transfergesellschaften) durch eine fachkundige Stelle bzw. eine Zertifizierungsstelle vorgesehen. Diese Stellen werden wiederum durch eine Akkreditierungsstelle zugelassen.

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15.08.2011
Themenspecial SGB II

Das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II wurde umfassend aktualisiert. Insbesondere die Informationen zur Instrumentenreform 2012 im SGB II geben den aktuellen Sachstand und - ausschnittsweise - den Diskussionsstand wieder.

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05.08.2011
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt das Arbeitsministerium den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung.

25.07.2011
SGB II-Eingliederungsmittel in den Haushaltsjahren 2010-2012

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die SGB II-Eingliederungsbudgets der einzelnen Jobcenter und in den einzelnen Ländern im Haushaltsjahr 2012 voraussichtlich sein werden und wie sich dies im Verhältnis zu den zugewiesenen SGB II-Eingliederungsbudgets in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 darstellt.

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