Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am 22. November 2011 eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt erzielt. Er schlug vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern:
- Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten und wird als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert.
- Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf 12 Monate wird wieder gestrichen - dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben.
- Bildungsträger können zukünftig damit beauftragt werden, gezielt "arbeitsmarktfernere" Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.
Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten - darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.
Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Hierbei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen - zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen - geachtet werden.
Weiterführende Informationen/Linktipps:
Über das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II werden verschiedene Dokumente und Arbeitshilfen zur Instrumentenreform 2012 zur Verfügung gestellt, die den aktuellen Sachstand zusammenfassen.
Sie finden hier unter anderem:
- Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 17/7775 – zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- Wichtige Neuregelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - aktualisierte Übersicht mit Stand vom 25.11.2011 (hrsg. vom Paritätischen Gesamtverband)

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