
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 24. November 2011 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt angenommen. Der Einspruch der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen vom 25.11. wurde am gleichen Tag mehrheitlich im Bundesrat abgelehnt.
Das Gesetz zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt sieht neben der Zulassung von Bildungsgutscheinen ab dem 01.04.2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGB III vor. Zudem ist nun auch die Zulassung aller Träger (auch Transfergesellschaften) durch eine fachkundige Stelle bzw. eine Zertifizierungsstelle vorgesehen. Diese Stellen werden wiederum durch eine Akkreditierungsstelle zugelassen.
Das G.I.B.-Themenspecial zum SGB II wurde umfassend aktualisiert. Insbesondere die Informationen zur Instrumentenreform 2012 im SGB II geben den aktuellen Sachstand und - ausschnittsweise - den Diskussionsstand wieder.
Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt das Arbeitsministerium den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung.
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die SGB II-Eingliederungsbudgets der einzelnen Jobcenter und in den einzelnen Ländern im Haushaltsjahr 2012 voraussichtlich sein werden und wie sich dies im Verhältnis zu den zugewiesenen SGB II-Eingliederungsbudgets in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 darstellt.