Instrumentenreform
Auf dieser Seite finden Sie zum Thema
- den Gesetzestext,
- Arbeitshilfen zur Instrumentenreform 2012 sowie
- Arbeitshilfen zur Instrumentenreform 2008.
Mit der Instrumentenreform sollen laut Bundesregierung folgende Ziele erreicht werden: Mehr Dezentralität durch Stärkung der örtlichen Entscheidungskompetenzen; höhere Flexibilität und mehr Transparenz durch überschaubare, flexibel einsetzbare Arbeitsmarktinstrumente; größere Individualität durch Verbesserung der individuellen Beratung und Unterstützung und eine höhere Qualität durch Stärkung der Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktdienstleistern.
Es handelt sich hier um die zweite weitreichende Reform der Förderinstrumente in nur drei Jahren: Das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 05.12.2008 straffte bereits die Arbeitsmarktinstrumente und führte als Kernstücke der Neuregelungen im SGB II und SGB III die beiden Instrumente „Vermittlungsbudget“ (§ 45 SGB III neu) und die „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III neu) ein.

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