Gleichstellung und Teilhabe Gender Mainstreaming

Der internationale Begriff Gender Mainstreaming lässt sich am besten mit Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit übersetzen. Das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern grundsätzlich und systematisch zu berücksichtigen.

Dieses Vorgehen, für das sich seit der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen (VN) 1995 international der Begriff Gender Mainstreaming etabliert hat, basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können.

Rechtliche Vorgaben

Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus dem internationalen Recht als auch aus dem nationalen Verfassungsrecht.

Gender Mainstreaming ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) festgeschrieben. Aus dem deutschen Grundgesetz ergibt sich die Verpflichtung des Staates, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Für die praktische Arbeit der Bundesregierung ist das Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung vereinbart.

Politische Vereinbarungen

Die rechtlichen Vorgaben müssen umgesetzt werden. Wie das am besten geschehen soll, ist Gegenstand laufender politischer Diskussionen. Im Koalitionsvertrag vereinbart die jeweilige Regierung Maßnahmen und Vorhaben, die direkt gleichstellungspolitischen Bezug haben oder durch ihre Wirkung zur Gleichstellung beitragen.

Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung erstmals eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie verabschiedet, die gleichstellungspolitische Ziele der gesamten Bundesregierung formuliert und Maßnahmen zu deren Umsetzung nennt. Sie sollte nach jedem Regierungswechsel fortgeschrieben werden.

Um den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu ermitteln und neue Impulse für die Gleichstellungspolitik zu bekommen, beauftragt die Bundesregierung seit 2008 in jeder Legislaturperiode eine Sachverständigenkommission mit der Erstellung eines Gutachtens für den Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.

Um Geschlechtergerechtigkeit bei allen Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigen zu können, veröffentlicht und aktualisiert das Bundesgleichstellungsministerium Arbeitshilfen zu verschiedenen Aufgabengebieten der Bundesregierung - wie der Gesetzgebung.