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12. Regionales Arbeitstreffen KAoA (alle Regierungsbezirke) online

Das Regionale Arbeitstreffen richtet sich an Mitarbeitende der Kommunalen Koordinierungsstellen, Vertreter*innen der Schulaufsicht und an ausgewählte Akteur*innen auf der Landesebene.

T 23/008

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Regionale Arbeitstreffen richtet sich an Mitarbeitende der Kommunalen Koordinierungsstellen, Vertreter*innen der Schulaufsicht und an ausgewählte Akteur*innen auf der Landesebene.

Ziel des Regionalen Arbeitstreffens ist es, die Zusammenarbeit und operative Umsetzung der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" vor Ort zu stärken.

Beim ersten Termin am 22.03.23 erhalten die Teilnehmenden Informationen der Landesregierung. Eine Woche später, am 29.03.23, gibt es Gelegenheit zum Austausch mit den Vertreter*innen des MAGS und des MSB zum Bericht der Landesregierung und den Themen aus der Kommunalen Koordinierung vor Ort.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist deshalb nicht möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fach-Inputs, Austausch im Plenum
Zielgruppen Mitarbeitende der Kommunalen Koordinierungsstellen, Vertreter*innen der Schulaufsicht und ausgewählte Akteur*innen der Landesebene
Veranstaltungsleitung Eva-Maria Tomczak, Dr. Christin Krajewski, G.I.B. NRW
Veranstaltungsort Online
Termin 22.03.2023 09:15 Uhr bis
29.03.2023 12:30 Uhr
Zeitplan
  • Mittwoch, 22.03.2023 09:15 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch, 29.03.2023 09:15 Uhr bis 12:30 Uhr
Veranstaltungsnummer T 23/008
max. Teilnehmerzahl 250
Anmeldefrist 10.03.2023
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.