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2-tägige Arbeitstagung der Regionalagenturen NRW

T 20/004

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Arbeitstagung der Regionalagenturen zur Strategiediskussion „Eckpunkte einer zukunftsfähigen regionalisierten Arbeitspolitik NRW ab 2022“ und zu aktuellen Themen der Landesarbeitsmarktpolitik findet an zwei Tagen und in zwei unterschiedlichen Veranstaltungsformaten (Präsenz- u. Online-Format) statt.

  • Am ersten Tag wird den Leitungen der Regionalagenturen der aktuelle Sachstand der Strategiediskussion dargelegt und die „Eckpunkte einer zukunftsfähigen regionalisierten Arbeitspolitik NRW ab 2022“ dargestellt. Dieser Veranstaltungsteil findet als Präsenzveranstaltung im TRIPLE Z in Essen statt.
  • Am zweiten Tag werden alle Regionalagentinnen und -agenten über aktuelle Entwicklungen der Landesarbeitspolitik informiert. Der zweite Tag findet als Online-Veranstaltung statt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, für welchen Tag Sie sich anmelden!


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Workshop, Vorträge und Diskussion
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalagenturen
Veranstaltungsleitung Britta Tigges, Andreas Bendig, G.I.B
Referent/in Stefan Kulozik, MAGS
Stefan Pfeifer, MAGS
Dr. Wiebke Lang, MAGS
Peter Schäffer, G.I.B.
Veranstaltungsort ZukunftsZentrumZollverein TRIPLE Z, Katernberger Str. 107, 45327 Essen und Online-Arbeitstagung
Termin 28.10.2020 09:30 Uhr bis
29.10.2020 15:30 Uhr
Zeitplan
  • Mittwoch, 28. Oktober 2020, 09.30 Uhr bis 15.30 Uhr, im Triple Z in Essen für die Leitungen der Regionalagenturen
  • Donnerstag, 29. Oktober 2020, 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr, als Online-Arbeitstagung für alle Regionalagentinnen und -agenten
Veranstaltungsnummer T 20/004
max. Teilnehmerzahl 70
Anmeldefrist 14.10.2020
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.