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Kollegiale Fallberatung Sozialrechtliche Fragen III/2022

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit.

F 22/026

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im Rahmen der Kollegialen Fallberatung wird den Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit die Möglichkeit gegeben, ihre eigenen Praxisbeispiele im Kreis der Kolleg*innen zu besprechen sowie unter einer juristischen Anleitung verschiedene Lösungsansätze zu erarbeiten.

Darüber hinaus wird Frau Rechtsanwältin Ina Thomas für die Beratung relevante Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung darstellen und anhängige Rechtsfragen vor dem Bundessozialgericht (BSG) vorstellen.

Zur besseren Planung und Vorbereitung bitten wir darum, uns die Praxisfälle im Vorfeld kurz skizziert in einer Mail bis spätestens zum 08.08.2022 an Helmut Kleinen (h.kleinen@gib.nrw.de) oder Michaela Kohls (m.kohls@gib.nrw.de) mitzuteilen.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fallbesprechung mit Erarbeitung von konkreten Lösungsmöglichkeiten unter juristischer Begleitung
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, G.I.B.
Referent/in Ina Thomas, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 22.08.2022
von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Zeitplan

Präsenzveranstaltung

  • 22.08.2022, 10:00 bis 16:30 Uhr
  • Die Anreise ist ab 09:30 Uhr möglich
Veranstaltungsnummer F 22/026
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 08.08.2022
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.