Online-Seminar - Anerkennungsverfahren bei fehlenden Unterlagen
F 20/064
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung "Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen"
Das Fortbildungsangebot richtet sich vorrangig an Fachberater*innen Berufliche Anerkennung, die im Landesprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)" tätig sind. Es handelt sich um ein Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung "Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen".
Diese Fortbildung ergänzt die in der Basisfortbildung erworbenen Grundkenntnisse durch Impulsvorträge, zahlreiche Fallbeispiele und umfassende Informationen zu den Möglichkeiten einer Durchführung von Anerkennungsverfahren bei fehlenden Unterlagen. Sie konzentriert sich thematisch u. a. auf:
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Lösungswege
- Unterschiede bei fehlenden Dokumenten für schulische, akademische und berufliche Anerkennungsverfahren,
- Verhandlungsführung mit den zuständigen Stellen
- Alternativen zum Anerkennungsverfahren.
Alle Teilnehmenden erhalten einen umfangreiches Informationsmaterial zur Fortbildung.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Fachlicher Input, Praxisbeispiele, Kleingruppenarbeit |
Zielgruppen | Vorrangig Fachberaterinnen und Fachberater Berufliche Anerkennung im Landesprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) |
Veranstaltungsleitung | Heike Ruelle, G.I.B. |
Referent/in | Annette Eschment |
Veranstaltungsort | Online-Seminar |
Termin |
26.10.2020
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 20/064 |
max. Teilnehmerzahl | 12 |
Anmeldefrist | 19.10.2020 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Sie benötigen eine Kamera und ein Mikrofon an Ihrem Laptop oder Computer.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.