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Anerkennungsverfahren bei fehlenden Unterlagen

Das Fortbildungsangebot richtet sich vorrangig an Fachberater/-innen Berufliche Anerkennung, die im Landesprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)" tätig sind. Es handelt sich um ein Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung "Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen".

F 19/080

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Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Das Fortbildungsangebot richtet sich vorrangig an Fachberater/-innen Berufliche Anerkennung, die im Landesprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)" tätig sind. Es handelt sich um ein Ergänzungsmodul zur Basisfortbildung "Beratung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen".

Diese Fortbildung ergänzt die in dieser Basisfortbildung erworbenen Grundkenntnisse durch Impulsvorträge, zahlreiche Fallbeispiele und umfassende Informationen zu den Möglichkeiten einer Durchführung von Anerkennungsverfahren bei fehlenden Unterlagen. Sie konzentriert sich thematisch u. a. auf:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Lösungswege,
  • Unterschiede bei fehlenden Dokumenten für schulische, akademische und berufliche Anerkennungsverfahren,
  • Verhandlungsführung mit den zuständigen Stellen,
  • Alternativen zum Anerkennungsverfahren.

Alle Teilnehmenden erhalten umfangreiches Informationsmaterial zur Fortbildung.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fachlicher Input, Praxisbeispiele, Kleingruppenarbeit
Zielgruppen Vorrangig Fachberater/-innen Berufliche Anerkennung im Landesprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)
Veranstaltungsleitung Heike Ruelle, G.I.B.
Referent/in N.N.
Veranstaltungsort G.I.B. mbH, Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 11.09.2019
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/080
max. Teilnehmerzahl 18
Anmeldefrist 05.09.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.