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Arbeitsmarktzugänge für alle - INKLUSIVE Vermittlungsansätze im SGB II oder alles nur EXKLUSIVE Sonder-Leistungen? Gesetzliche Rahmenbedingungen und besondere Bedarfslagen (schwer-)behinderter Menschen

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 16/058

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im Kern geht es bei der Fortbildung um die Arbeitsmarktintegration von schwerbehinderten Menschen. Es soll insbesondere verdeutlicht werden, mit welchen besonderen Problemlagen die Erwerbsintegration von (schwer-)behinderten Menschen behaftet ist und wie ihnen begegnet werden kann. Darüber hinaus wird die Rolle der Erwerbslosenberatungsstellen als sog. "Netzwerkpartner" und "Global Player" in den Blick genommen.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Zielvereinbarungen und der UN-Behindertenrechtskonvention, die im Verlauf des Seminars vorgestellt werden, werden praxistaugliche Modelle anhand bereits gelungener Ansätze zur Integration behinderter Menschen erarbeitet.


Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.


 

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Kleingruppenarbeit
Zielgruppen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Ina Thomas, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 25.05.2016
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 16/058
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 18.05.2016
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.