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Arbeitstagung der Regionalagenturen zweitägig 10/2022

2-tägige Arbeitstagung der Regionalagenturen NRW In Präsenz in Duisburg im Digitalkontor

T 22/015

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Arbeitstagung dient dem Austausch der Regionalagenturen mit Vertreter*innen des MAGS und der GIB sowie dem Erfahrungstransfer aus den Regionen und dem kollegialen Austausch der Regionalagenturen untereinander.

Aktuelle Themen der Landesarbeitsmarktpolitik stehen auch in diesem Jahr wieder im Fokus der zweitägigen Jahrestagung. Die Veranstaltung findet in Duisburg im Digitalkontor statt, Sitz der neu aufgestellten Regionalagentur NiederRhein.

  • Am ersten Tag werden vormittags, gemeinsam mit Kolleg*innen aus dem MAGS und der GIB, aktuelle Informationen aus der Landesarbeitspolitik besprochen und am Nachmittag vertieft.
  • Der zweite Tag steht für den kollegialen Austausch und Themen aus der praktischen Arbeit zur Verfügung.

Kolleg*innen der GIB und des MAGS begleiten fachlich und methodisch die vertiefenden Workshops. Kooperationsgespräche, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsbedarfe sowie die Veranstaltungsplanung zur fachlichen Begleitung für 2023 sind u. a. die geplanten Tagungsthemen. 


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Zielgruppen Mitarbeiter*innen der Regionalagenturen
Veranstaltungsleitung Britta Tigges und Andreas Bendig, G.I.B. NRW
Referent/in Kolleg*innen aus dem MAGS, der G.I.B. u. a.
Veranstaltungsort Im Digitalkontor, Calaisplatz 5, 47051 Duisburg
Termin 27.10.2022 09:30 Uhr bis
28.10.2022 14:00 Uhr
Zeitplan
  • Donnerstag, 27.10.2022 von 09:30 Uhr - 17:30 Uhr
  • Freitag, 28.10.2022 von 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Veranstaltungsnummer T 22/015
max. Teilnehmerzahl 70
Anmeldefrist 13.10.2022
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.