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Online-Veranstaltung - Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Online-Veranstaltung "Chancengleichheit am Arbeitsmarkt" für die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) der zugelassenen kommunalen Träger.

W 22/010

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im SGB II ist im §1, Abs. 2 die Gleichstellung von Männern und Frauen als durchgängig zu verfolgendes Prinzip in der Arbeitsförderung festgehalten. Die Leistungen der Grundsicherung sind hierbei auch darauf auszurichten, dass geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegengewirkt wird und Lebensverhältnisse von Familiensorgenden besondere Berücksichtigung erfahren.

Seit 2011 sind in den Jobcentern die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) für die Unterstützung und Beratung der Jobcenter zu Fragen der Gleichstellung, Frauenförderung und Vereinbarkeit zuständig. Die G.I.B bietet mit diesem Online-Format regelmäßig die Möglichkeit, dass sich die BCA der zugelassenen kommunalen Träger über gemeinsame Herausforderungen im Themenfeld austauschen.

Während dieses Termins steht das Thema "Alleinerziehende im SGB II in NRW" im Fokus.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Online-Veranstaltung, Vortrag, Austausch und Diskussion
Zielgruppen BCA der JC zkT
Veranstaltungsleitung Dr. Victoria Schnier, G.I.B.
Referent/in Jan Amonn, G.I.B.
Veranstaltungsort Online über Cisco Webex Meetings
Termin 17.02.2022
von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsnummer W 22/010
max. Teilnehmerzahl 18
Anmeldefrist 14.02.2022
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.