Online - Die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine - Aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Beratung
T 22/022
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Durch den bewaffneten Konflikt in der Ukraine fliehen derzeit unzählige Menschen aus der Ukraine in die Nachbarländer, von denen sich einige auf die Weiterreise nach Deutschland begeben.
Mit Beschluss des europäischen Rates vom 03.03.2022 wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Mechanismus der europäischen „Massenzustrom“-Richtlinie ausgelöst, wodurch die Menschen unbürokratisch und schnell einen vorübergehenden Aufenthalt für bis zu 3 Jahre über den §24 AufenthG erhalten sollen.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des §24 AufenthG und dem Bestehen alternativer Bleibeperspektiven bedarf es der Klärung vieler Fragen, um alle Geflüchtete, die aus der Ukraine in Deutschland ankommen, angemessen beraten zu können. Diese und weitere Fragen möchten wir in der kurzen Online-Schulung aufgreifen und uns gemeinsam dazu austauschen.
Folgende Inhalte sind vorgesehen:
- Visumsfreier (Kurz-)Aufenthalt
- Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG
- sozialrechtliche Leistungen und Zugänge zum Arbeitsmarkt
- aktuelle Fragen der Zuweisung, Umverteilung und Wohnsitzauflagen
Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Seminarformat:
- Endgerät mit Mikrofon und Kamera
- stabile Internetverbindung
Den Link zur Online-Fortbildung erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Vortrag, Diskussion |
Zielgruppen | Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW |
Veranstaltungsleitung | Michaela Kohls, G.I.B. |
Referent/in | Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Kanzlei Becher & Dieckmann, Bonn |
Veranstaltungsort | Online-Seminar |
Termin |
07.04.2022
von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
Veranstaltungsnummer | T 22/022 |
max. Teilnehmerzahl | 40 |
Anmeldefrist | 30.03.2022 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.