G.I.B NRW

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Home / Service / Veranstaltungen /

Einführung in das Arbeits- und Tarifrecht

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen.

F 19/092

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Arbeitsministerium NRW plant den Aufbau eines landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung, dem auch die Erwerbslosenberatungsstellen angehören sollen.

Damit erweitert sich nicht nur das Beratungsportfolio der Beratungsstellen, sondern es kommen auch weitere Zielgruppen mit anderen Problemkonstellationen hinzu.

Aus diesem Grund bietet die G.I.B. eine grundlegende Einführungsveranstaltung in das Arbeitsrecht mit folgenden Schwerpunkten an:

  • Probleme beim Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Umgang und Grenzen der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
  • Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung
  • Aufspüren von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz/Tarifrecht
  • befristete Arbeitsverhältnisse
  • Kündigungsprobleme (insbesondere bei Kurzzeitbeschäftigten)

    Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Fallarbeit
Zielgruppen Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Reinhold Hoemann, Rechtsanwalt
Veranstaltungsort NH Hotel Oberhausen, Düppelstr. 2, 46045 Oberhausen
Termin 11.12.2019
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 19/092
max. Teilnehmerzahl 21
Anmeldefrist 04.12.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.