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Einführung in die Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren.

F 18/084

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet für viele Menschen auch, dass ihr Geld für alltägliche Ausgaben wie Miete, Heizung, Telefon und Fernsehen oft nicht ausreicht. Viele Ratsuchende, die die Erwerbslosenberatungsstellen aufsuchen, sind häufig von Schulden und den Auswirkungen von Vollstreckung und Pfändung betroffen.

Die regionalen Schuldnerberatungen sind jedoch vielfach überlastet, weshalb die Ratsuchenden auf Unterstützung in der Erwerbslosenberatungsstelle hoffen.

Die Fortbildung vermittelt deshalb einen Einblick in die Schuldner- und Insolvenzberatung und zeigt Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene, die Beraterinnen und Berater der Erwerbslosenberatungsstellen leisten können, auf.

Folgende Themen werden u. a. besprochen:

  • Beleuchtung der Situation von Betroffenen
  • Pfändung und Zwangsvollstreckung
  • Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Existenzsicherung
  • Erste Hilfe für Betroffene und erste Schritte in ein schuldenfreies Leben

Es können eigene Praxisbeispiele in den Seminarkontext mit eingebracht werden.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppen
Zielgruppen Beraterinnen und Berater der landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
Veranstaltungsleitung Anne Gollenbeck, G.I.B.
Referent/in Kirsten Klugmann, Rechtsanwältin
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 06.11.2018
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsnummer F 18/084
max. Teilnehmerzahl 24
Anmeldefrist 30.10.2018
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.