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Einführung ins Arbeitsrecht für neue Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW

Die Veranstaltung richtet sich an die Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW, insbesondere an neue Berater*innen.

F 23/037

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Im Rahmen der je vierstündigen Onlineveranstaltung am 17.04. und 19.04.2023 werden den Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit Grundkenntnisse zu arbeitsrechtlichen Fragen vermittelt. Hierzu zählen u. a.:

  • Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsverhältnisses
  • Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis
  • Entgelt ohne Arbeit
  • Vertragspflichtverletzungen
  • Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer*innen
  • Schwangerschaft und Elternzeit
  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung.

Den Link zur Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fachlicher Input und Diskussion
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW, insbesondere neue
Berater*innen
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW
Referent/in Rechtsanwalt Andreas Aurin, Bielefeld
Veranstaltungsort Online
Termin 17.04.2023
von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Zeitplan
  • Montag, 17.04.2023 von 09:00 bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch, 19.04.2023 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 23/037
max. Teilnehmerzahl 40
Anmeldefrist 03.04.2023
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.