G.I.B NRW

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Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Die Veranstaltung richtet sich an die Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit.

F 22/094

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Die Beratungsstellen Arbeit NRW unterstützen erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie Menschen, die von Arbeitsausbeutung und prekärer Beschäftigung betroffen sind. Neben sozial- und arbeitsrechtlicher Beratung erhalten die Ratsuchenden Unterstützung zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung und Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir den BSA-Berater*innen einen Überblick über die aktivierenden Leistungen zur Arbeitsmarktintegration im SGB II geben.

Themen sind u. a.:

  • Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
  • Arbeitgeber-Förderinstrumente
  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)


Für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung
erforderlich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Daten der Veranstaltung

Methoden Input, Diskussion, Praxisaustausch
Zielgruppen Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW
Veranstaltungsleitung Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW
Referent/in Pamela Marquas, G.I.B. NRW
Veranstaltungsort Online-Seminar
Termin 14.09.2022
von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F 22/094
max. Teilnehmerzahl 30
Anmeldefrist 09.09.2022
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.