Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
F 22/094
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die Beratungsstellen Arbeit NRW unterstützen erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie Menschen, die von Arbeitsausbeutung und prekärer Beschäftigung betroffen sind. Neben sozial- und arbeitsrechtlicher Beratung erhalten die Ratsuchenden Unterstützung zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung und Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir den BSA-Berater*innen einen Überblick über die aktivierenden Leistungen zur Arbeitsmarktintegration im SGB II geben.
Themen sind u. a.:
- Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
- Arbeitgeber-Förderinstrumente
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)
Für die Teilnahme ist ein Endgerät mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung
erforderlich.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Methoden | Input, Diskussion, Praxisaustausch |
Zielgruppen | Berater*innen der landesgeförderten Beratungsstellen Arbeit NRW |
Veranstaltungsleitung | Michaela Kohls, Helmut Kleinen, G.I.B. NRW |
Referent/in | Pamela Marquas, G.I.B. NRW |
Veranstaltungsort | Online-Seminar |
Termin |
14.09.2022
von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | F 22/094 |
max. Teilnehmerzahl | 30 |
Anmeldefrist | 09.09.2022 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.