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Kein Abschluss ohne Anschluss - Einführungsfortbildung für neue Mitarbeiter/-innen bei den Kommunalen Koordinierungsstellen

Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen und führt ein in die Ziele und Inhalte der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)".

F19/008

Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!

Das Fortbildungsangebot richtet sich an neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koordinierungsstellen und führt ein in die Ziele und Inhalte der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)".

In der ganztägigen Veranstaltung werden die Teilnehmenden: Die Hintergründe der Entstehung des Gesamtkonzepts KAoA kennenlernen, eine Einführung in die Inhalte und Handlungsfelder des Landesvorhabens erhalten, Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstellen auf Basis des Konzepts ableiten und sich mit der Funktion der Kommunalen Koordinierung als Verantwortungsgemeinschaft auseinandersetzen und mit den Angeboten der fachlichen Begleitung durch die G.I.B. vertraut gemacht.

Daten der Veranstaltung

Methoden Fachinputs, strukturierter Erfahrungsaustausch, Bearbeitung praxisorientierter Aufgabenstellungen
Zielgruppen Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Koodinierungsstellen (Kein Abschluss ohne Anschluss)
Veranstaltungsleitung Elisabeth Tadzidilinoff, Richard Osterholt, G.I.B.
Veranstaltungsort G.I.B., Im Blankenfeld 4, 46238 Bottrop
Termin 29.01.2019
von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsnummer F19/008
max. Teilnehmerzahl 20
Anmeldefrist 15.01.2019
Teilnahmebetrag Die Veranstaltung ist kostenlos.

Hinweise für Teilnehmende

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.