Fachforum Kommune - Sozialplanung und Wohnungslosigkeit
T 22/074
Diese Veranstaltung ist bereits vorüber!
Mit rund 13 Millionen Euro fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die sogenannten „Kümmerer“-Projekte im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“. Damit ist die Unterstützung für die Zielgruppe der Wohnungslosen seit 2018 stark in den sozialpolitischen Fokus gerückt.
Bei näherem Hinsehen sind es viele verschiedene Zielgruppen mit sehr unterschiedlichen Bedarfslagen vor Ort. Im Rahmen des Fachforums Kommune wird es Präsentationen zu den Fragen geben, wie diese Zielgruppen genauer analysiert werden können, welche Unterschiede es zwischen Stadt und Land gibt und vor allem, was es von höchster kommunaler Ebene braucht, um die Zielgruppen strukturiert und bedarfsgerecht zu unterstützen und Wohnungslosigkeit präventiv zu begegnen.
Mit Inputs von Leitungskräften aus der Stadt Bottrop und dem Kreis Herford, dem Ministerium und der GISS e. V. möchten wir gemeinsam mit Ihnen eruieren, wie das Thema Wohnungslosigkeit in der Sozialplanung behandelt werden kann und welche guten Praxisumsetzungen es in Nordrhein-Westfalen gibt.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Daten der Veranstaltung
Zielgruppen | Dezernent*innen, Fachbereichs- und Amtsleiter*innen, Sozialplaner*innen, interessierte Fachöffentlichkeit |
Veranstaltungsleitung | Ann-Kristin Reher, Denise Anton G.I.B. NRW |
Referent/in |
Jürgen Thomas, Jutta Henke, Norbert Burmann, Kathrin Kokerbeck, Karen Alexius-Eifert, Sascha Borowiak, Moritz Brunecker |
Veranstaltungsort | Online |
Termin |
02.11.2022
von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Veranstaltungsnummer | T 22/074 |
max. Teilnehmerzahl | 100 |
Anmeldefrist | 30.10.2022 |
Teilnahmebetrag | Die Veranstaltung ist kostenlos. |
Hinweise für Teilnehmende
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen aufgrund berechtigter Interessen möglicherweise Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt werden. Dieses Bild- und Tonmaterial wird zum Zwecke der Veröffentlichung in den Print- und Digitalmedien der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie können der Nutzung dieses Materials aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen.